- Fragen & Antworten
Allgemeine Fragen
Eine Immobilienbewertung ist der Prozess der Bestimmung des aktuellen Marktwerts/Verkehrswerts einer Immobilie basierend auf verschiedenen Faktorenwie Lage, Zustand, Größe und Markttrends. Wir bieten Ihnen mit der Marktwertermittlung und dem Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB,je nach Bedarf und Erfordernis verschiedene Möglichkeiten der Immobilienbewertung.
Eine genaue Wertermittlung ist unter anderem wichtig für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, für Finanzierungen, Versicherungen und Steuerangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen sowie zur Ermittlung des richtigen Mietpreises.
Der Marktwert und der Verkehrswert können als Synonym verwendet werden. Grundsätzlich ist damit gemeint, zu welchem Preis eine Immobilie im offenenMarkt gehandelt werden könnte. Die genaue Definition regelt der §194BauGB.
Abhängig von der Komplexität der Immobilie und der Verfügbarkeit von Daten und dem gewählten Modell kann die Dauer variieren.Wir beraten Sie gerne zu dem passenden Modell und der entsprechenden Bearbeitungszeit.
Eine professionelle Immobilienbewertung/Gutachtenerstellung berücksichtigt detaillierte und spezifische Faktoren sowie eine Vor-Ort-Besichtigung,während eine Online-Schätzung eher allgemeine Marktwerte nutzt und weniger präzise ist.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Unsere Bewertungen werden von zertifizierten und erfahrenen Sachverständigen durchgeführt, die fundierte Marktkenntnisse und Expertise in der Immobilienbewertung besitzen.
Ein seriöser Gutachter ist durch anerkannte und/oder bekannte Zertifizierungsstellen zertifiziert und hat eine fundierte Ausbildung sowie Erfahrungin der Immobilienbewertung. Er ist neutral und unabhängig.
Ja, eine professionelle Immobilienbewertung kann bei Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungenals objektive Bewertungsgrundlage dienen.
Wir verwenden verschiedene Methoden, darunter das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren, um den präzisestenMarktwert zu ermitteln. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt von der Objektart und den zur Verfügung stehenden Daten ab.
Unterschiedliche Verfahren berücksichtigen verschiedene Aspekte und Parameter einer Immobilie, um eine möglichst präzise und objektive Bewertung zugewährleisten. Je nach Art der Immobilie, deren Nutzung, der zur Verfügung stehenden Daten und Marktsituation können unterschiedliche Verfahrengeeigneter sein.
Ein Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das zur Ermittlung und Überwachung von Grundstückswerten eingerichtet wird. Diese Ausschüsse gibtes auf kommunaler oder regionaler Ebene und sie führen u.a. die Kaufpreissammlungen.
Fragen zum Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Vergleich der zu bewertenden Immobilie mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten inderselben Region. Es wird hauptsächlich für Eigentumswohnungen verwendet. Wenn die Datenlage ausreichend gut ist, können aber auchEinfamilienhäuser und Baugrundstücke mit diesem Verfahren bewertet werden.
Vergleichspreise sind die Verkaufspreise von Immobilien, die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der zu bewertenden Immobilie vergleichbar sind.Die vorliegenden Vergleichspreise müssen zusätzlich auf das Bewertungsobjekt angepasst werden können. Wichtig ist, dass es sich um tatsächlicheVerkaufspreise, nicht Angebotspreise handelt.
Vergleichsfaktoren sind spezifische Merkmale der Immobilie wie Lage, Baujahr, Größe, Zustand, Ausstattung und vieles Weitere, die bei der Bewertungberücksichtigt und angepasst werden.
Eine Kaufpreissammlung ist eine Sammlung von Daten über Immobilienverkäufe, die von Gutachterausschüssen geführt wird. Sie dient der Markttransparenzund der Wertermittlung.
Fragen zum Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren bewertet eine Immobilie basierend auf den Kosten für die Herstellung oder Wiederherstellung des Gebäudes abzüglichder Abnutzung. Es wird häufig bei selbstgenutzte Immobilien, wie Einfamilienhäuser angewendet, bei denen zum Beispiel der Ertragswert weniger relevant ist,oder nicht ausreichend viele Vergleichspreise vorliegen.
Der Sachwertfaktor ist ein Marktfaktor, der den ermittelten Sachwert an die aktuellen Marktverhältnisse anpasst.
Normalherstellungskosten (NHK) sind standardisierte Baukosten, die zur Ermittlung des Sachwerts herangezogen werden.Sie berücksichtigen durchschnittliche Baukosten für vergleichbare Gebäude.
Fragen zum Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren berechnet den Wert einer Immobilie basierend auf den zukünftigen Erträgen, die sie generieren kann.Es wird vor allem für Renditeobjekte wie Mietshäuser, Bürogebäude oder Gewerbeimmobilien verwendet.
Der Liegenschaftszinssatz übernimmt im Ertragswertverfahren die Funktion der Marktanpassung im Ertragswertverfahren.,Durch ihn werden die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt erfasst. Der Liegenschaftszins ist von geeigneten Kaufpreisen abgeleitet.
Der Rohertrag umfasst alle marktüblich erzielbaren Erträge (Mieten/Pachten) aus dem Bewertungsobjekt.
Fragen zur Wohnflächenberechnung
Eine genaue Wohnflächenberechnung ist entscheidend für Mietverträge, Kaufverträge, die Berechnung von Nebenkosten und steuerliche Zwecke. Sie verhindert Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern oder Käufern und Verkäufern.
Die Wohnflächenberechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder den DIN-Normen, je nach Verwendungszweck und rechtlichenAnforderungen. Grundsätzlich gibt es kein einheitliches Verfahren, welches für alle Gebäudearten gesetzlich vorgeschrieben ist.Im Alltag hat sich die Wohnflächenverordnung (WoFIV) als häufig verwendete Methode etabliert.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein deutsche Verordnung, welche die Berechnung der Wohnfläche regelt.Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Verordnung allerdings nur für den sozialen Wohnungsbau.
DIN 277 ist eine Norm zur Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten im Bauwesen, die für die Wohnflächenberechnung verwendet wird.
DIN 283 war eine frühere Norm zur Berechnung der Wohnfläche, die heute üblicherweise keine Anwendung mehr findet.
Wohnfläche unter Dachschrägen wird gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) wie folgt berechnet:Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 Metern werden vollständig angerechnet, Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und Flächenunter 1 Meter werden nicht angerechnet.
Die Wohnflächenberechnung kann grundsätzlich jeder durchführen. Für rechtlich bindende Dokumente oder in strittigen Fällen ist es jedochratsam, einen zertifizierten Sachverständigen oder Architekten hinzuzuziehen.
Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Wohn- und Schlafzimmer, Küchen, Bäder und Flure.Nicht zur Wohnfläche zählen Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen und ähnliche Nutzflächen.
Balkone, Terrassen und Loggien werden zu einem Viertel bis zur Hälfte ihrer Fläche angerechnet, je nach ihrer Nutzbarkeit.
Die Brutto-Grundfläche (BGF) umfasst die gesamte Fläche eines Gebäudes einschließlich Wände und Treppenhäuser, während die Wohnfläche nurdie tatsächlich bewohnbare Fläche einschließt.
Ja, Änderungen an der Wohnfläche können durch bauliche Maßnahmen wie Anbauten, Umbauten oder durch Umwidmung von Räumen erfolgen.Eine erneute Berechnung der Wohnfläche durch einen Sachverständigen ist dann notwendig.
Wenn die Wohnfläche im Mietvertrag falsch angegeben ist, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Mieter hat unter Umständen Anspruch auf Mietminderung oder Rückerstattung zu viel gezahlter Miete.
Gemeinschaftsräume wie Waschküchen oder Gemeinschaftskeller werden in der Regel nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungenhinzugerechnet, sondern als Nutzfläche betrachtet.
Nutzfläche umfasst alle Flächen, die genutzt werden können, einschließlich Wohnfläche, aber auch Keller, Abstellräume und Garagen.Wohnfläche ist nur der Teil der Nutzfläche, der zu Wohnzwecken genutzt wird.
